Wir haben 16 Programme in DACH geprüft (Stand 31.07.2026, Status jeweils am Prüfdatum an der Primärquelle verifiziert). Das ehrliche Ergebnis: Die Zuschusslandschaft ist 2026 weitgehend leer — der wirkliche Hebel ist steuerlich. Beides unten, inklusive der Programme, die nicht funktionieren.
DE-BY · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bezirksregierungen
Digitalbonus Bayern (Standard / Plus)
Robotik: jaZuschuss · bis 50 % · max. 30.000 €
offen, aber monatliches Kontingent (geprüft 31.07.2026: Kontingent für Juli erschöpft, nächste Öffnung Montag 03.08.2026, 10:00 Uhr). Richtlinie läuft 01.07.2024–31.12.2027.
Einziges von uns gefundenes Programm im DACH-Raum, das Roboter-Hardware WÖRTLICH als förderfähig nennt. Zitat Richtlinie/Programmseite: "Bei Maßnahmen der Robotik nach dem Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden." Ansonsten gilt: Hardware ist grundsätzlich NICHT förderfähig (Ausnahmen nur Robotik 2.1 und IKT-Sicherheitshardware 2.2). Einschränkung: Die Maßnahme muss ein Digitalisierungsvorhaben sein (Optimierung betrieblicher Abläufe durch intelligente Robotik), nicht die reine Beschaffung eines Geräts. Ein Reinigungsroboter mit Flottenmanagement/Datenauswertung/Prozessintegration ist argumentierbar, eine reine "Maschine mit Automatikfunktion" laut FAQ nicht.
Miete/RaaS: nein - explizit ausgeschlossen. FAQ/Richtlinie: "Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden" sind von der Förderung ausgenommen. Damit ist der Digitalbonus für RaaS-/Mietmodelle UNBRAUCHBAR und nur für den Kauf nutzbar.
Voraussetzungen
- —KMU der gewerblichen Wirtschaft, Betriebsstätte in Bayern
- —Kleine Unternehmen: < 50 Beschäftigte, Umsatz/Bilanzsumme ≤ 10 Mio. EUR; mittlere Unternehmen: < 250 Beschäftigte, Umsatz ≤ 50 Mio. bzw. Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR (Quellenlage zwischen Programmseite und IHK leicht abweichend - vor Antrag klären)
- —Mindestens 4.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben
- —Standard: max. 7.500 EUR Zuschuss; Plus (besonderer Innovationsgehalt, u.a. Robotik/KI/digitaler Zwilling): max. 30.000 EUR
- —Antragstellung nur digital über ELSTER-Unternehmenskonto (seit Mai 2025)
- —Vorhaben darf nicht begonnen sein - keine verbindliche Bestellung vor Eingangsbestätigung
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗Quelle 3 ↗Quelle 4 ↗
DE-Bund · KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank/Finanzierungspartner
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) inkl. ERP-Förderzuschuss
Robotik: wahrscheinlichKredit · Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten Kreditbetrags, max. 200.000 EUR · max. 25.000.000 €
offen (Merkblatt Kredit Nr. 511, Stand 23.04.2026; geprüft 31.07.2026). Ersetzt den früheren ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380).
Merkblatt 511: "In allen drei Stufen sind Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) förderfähig, die im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben anfallen. Dies sind Ausgaben für Erwerb und Implementierung von Hard- und Software ... Investitionen, die untrennbar mit dem Vorhaben verbunden und oder integriert sind" - Beispiel im Text: "Maschinenanlage im Rahmen einer vollumfänglichen Vernetzung eines Produktionssystems". Robotik wird NICHT wörtlich genannt; Anknüpfungspunkte sind Stufe 2b "Mensch-Maschinen-Interaktion", "Sensoren und Software (Apps) zur digitalen Prozesssteuerung", "Cyberphysische Systeme, Internet of Things" sowie Stufe 3b "Künstliche Intelligenz" (dort: "Begleitinvestitionen sind förderfähig, wenn sie zum Gelingen des KI-Vorhabens unverzichtbar sind"). Achtung: Reine Ersatz-/Routineinvestitionen und Standardsoftware sind ausdrücklich der Stufe 1 zugeordnet - und Stufe 1 bekommt KEINEN Zuschuss.
Miete/RaaS: unklar - tendenziell teilweise. Das Programm finanziert ausdrücklich auch "Betriebsmittel (laufende Kosten)" eines Digitalisierungsvorhabens, was RaaS-/Mietraten grundsätzlich abbilden könnte. Die Förderausschlussliste nennt Leasing/Miete weder positiv noch negativ. Vor Antrag mit dem Finanzierungspartner klären - nicht als gesichert verkaufen.
Voraussetzungen
- —Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, mehrheitlich in Privatbesitz, Sitz/Betriebsstätte in Deutschland; auch Einzelunternehmer und Freiberufler
- —Stufe 1 (Basisdigitalisierung): nur KMU nach EU-Definition (< 250 MA, ≤ 50 Mio. EUR Umsatz oder ≤ 43 Mio. EUR Bilanzsumme) UND vorheriger KfW-Digitalisierungs-Check; kein Zuschuss
- —Stufe 2/3: auch größere Mittelständler bis 500 Mio. EUR Gruppenumsatz; Zuschuss nur hier, nur nach De-minimis-Verordnung
- —Kein Mindestkreditbetrag, bis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 7,5 Mio. EUR (Stufe 1) bzw. 25 Mio. EUR (Stufe 2/3)
- —Laufzeit bis 10 Jahre, max. 2 tilgungsfreie Jahre, Mindestlaufzeit 2 Jahre
- —Antrag VOR Vorhabensbeginn über Hausbank; Umschuldungen und Nachfinanzierungen begonnener Vorhaben ausgeschlossen
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
DE-Bund · KfW, Antrag über Hausbank
KfW ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Robotik: jaKredit · kein Zuschuss - Zinsverbilligung; Zinsbonus in GRW-Regionalfördergebieten · max. 25.000.000 €
offen (geprüft 31.07.2026)
Die KfW-Produktseite nennt als finanzierbare Investitionen ausdrücklich "Anlagen und Maschinen", Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software. Ein gekaufter Reinigungsroboter ist eine klassische Anlagen-/Maschineninvestition - das ist der unbürokratischste Weg, wenn das Vorhaben die Digitalisierungs-Argumentation von 511 nicht trägt. Nachteil: Es ist reine Liquiditätsförderung, kein verlorener Zuschuss.
Miete/RaaS: unklar - auf der Produktseite nicht adressiert. Betriebsmittel sind finanzierbar (u.a. "Miete" wird als Betriebsmittel genannt), eine belastbare Aussage zur Finanzierung von Leasing-/RaaS-Raten konnte nicht belegt werden.
Voraussetzungen
- —KMU nach EU-Definition: < 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz; auch Freiberufler und Selbstständige
- —Variante 366 mit 50 % KfW-Haftungsfreistellung setzt mind. 2 abgeschlossene Geschäftsjahre voraus
- —Bis 100 % Finanzierung, Laufzeit bis 20 Jahre, bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
- —Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank
Quelle 1 ↗
DE-BW · L-Bank (in Kooperation mit der KfW, aufsetzend auf ERP-Förderkredit Digitalisierung)
Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg (mit Tilgungszuschuss "Digitalisierungsprämie")
Robotik: wahrscheinlichTilgungszuschuss · Tilgungszuschuss 5,0 % des Darlehensbetrags (nur KMU, nur Förderstufen 2-3, nur Vorhaben < 250.000 EUR) · max. 5.000.000 €
offen; Kreditprogramm befristet bis 30.06.2027 (Produktversion 07/2026, geprüft 31.07.2026). WICHTIG: Die reine Zuschussvariante "Digitalisierungsprämie Plus" ist zum 30.06.2025 ausgelaufen - es gibt in BW keinen freistehenden Digitalisierungs-Zuschuss mehr.
Die L-Bank finanziert ausdrücklich IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud), die "Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen" sowie die Integration von KI-Anwendungen. Robotik wird nicht wörtlich genannt. Da die Programmbestimmungen im Wesentlichen denen des KfW-Programms entsprechen, gilt dieselbe Logik wie bei KfW 511: es muss ein Digitalisierungsvorhaben sein, nicht eine Geräteanschaffung. Ausgeschlossen sind seit 23.10.2025 Anlagen zur Strom-/Wärmeerzeugung.
Miete/RaaS: unklar - auf der Produktseite nicht adressiert.
Voraussetzungen
- —Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- —KMU nach EU-Definition (< 250 MA, ≤ 50 Mio. EUR Umsatz) oder größere Unternehmen in Privatbesitz bis 500 Mio. EUR Umsatz
- —Darlehen 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR (größere Unternehmen bis 25 Mio. EUR), Laufzeit 5/7/10 Jahre mit 0-2 tilgungsfreien Jahren
- —Tilgungszuschuss nur für KMU in Förderstufe 2 oder 3 und nur bei Vorhaben unter 250.000 EUR; größere Unternehmen erhalten 0 %
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
Diese Instrumente stehen in keiner Förderdatenbank, wirken aber wie Förderung — und funktionieren anders als die meisten Zuschüsse auch bei Miete und Leasing. Keine Steuerberatung; mit dem Steuerbüro durchrechnen.
Degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ("Investitions-Booster" aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm, in Kraft seit 18.07.2025)
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, gilt wörtlich: "der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen" - also 3x linear, gedeckelt bei 30 % vom jeweiligen Restbuchwert. Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab 10 Jahren wird der 30-%-Deckel bereits erreicht (3 x 10 % = 30 %); bei kürzeren Nutzungsdauern greift der Deckel erst recht. Wechsel von degressiv auf linear ist jederzeit zulässig, umgekehrt nicht. Das ist für 2026 der wirtschaftlich mit Abstand größte Hebel beim KAUF - und er ist an kein Antragsverfahren, kein Kontingent und keine Losziehung gebunden.
Für Roboter: Ja, uneingeschränkt für gekaufte Reinigungsroboter und Humanoide - es handelt sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; eine Branchen- oder Technologiebeschränkung existiert nicht. Achtung Zeitfenster: Nur Anschaffung bis 31.12.2027. Für RoboHub als RaaS-Anbieter gilt das ebenso für die selbst gekaufte, an Kunden vermietete Flotte. Beim Mieter/Leasingnehmer greift es NICHT (dort läuft die Entlastung über den Betriebsausgabenabzug der Raten).
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG
Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits bis zu drei Jahre VOR der Anschaffung gewinnmindernd abgezogen werden. Gewinngrenze: 200.000 EUR im Abzugsjahr (ohne Berücksichtigung der IAB), einheitlich für alle Betriebsformen seit dem Wachstumschancengesetz. Summe aller offenen IAB max. 200.000 EUR je Betrieb. Wird nicht innerhalb von drei Jahren investiert, wird der IAB rückwirkend rückgängig gemacht (mit Verzinsung) - das ist das reale Risiko. Wirtschaftlich ein Steuerstundungs-, kein Steuerersparniseffekt, der aber bei einem Roboterkauf von z. B. 30.000 EUR sofort 15.000 EUR Bemessungsgrundlage vorzieht.
Für Roboter: Ja - und der für RoboHub entscheidende Punkt: § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG verlangt wörtlich Wirtschaftsgüter, "die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres VERMIETET oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden". Die Vermietung ist damit ausdrücklich unschädlich. Ein RaaS-Anbieter, der Reinigungsroboter kauft und an Kunden vermietet, kann IAB und Sonder-AfA also selbst nutzen - das ist ein direkter Kalkulationsvorteil, der in die Mietrate eingepreist werden kann. Nicht anwendbar auf den Mieter.
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (40 %)
Wörtlich: "Bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren NEBEN den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden." Entscheidend und in der Praxis oft falsch dargestellt: Der Verweis auf "§ 7 Absatz 1 ODER ABSATZ 2" ist lex specialis zu § 7a Abs. 4 EStG (der sonst zwingend lineare AfA verlangt) - Sonder-AfA und degressive AfA sind bei § 7g also TATSÄCHLICH KOMBINIERBAR. Damit ist im Anschaffungsjahr eine Stapelung möglich: IAB 50 % vorab, dann 40 % Sonder-AfA plus degressive AfA von bis zu 30 % auf die verbleibende Bemessungsgrundlage.
Für Roboter: Ja. Voraussetzung nach Abs. 6: Gewinngrenze 200.000 EUR im Vorjahr der Anschaffung und Nutzung/Vermietung im Anschaffungsjahr und im Folgejahr. Wie beim IAB ist die VERMIETUNG ausdrücklich zugelassen, das Instrument passt also sowohl für den kaufenden Gebäudereiniger als auch für den RaaS-Vermieter. Hinweis für die Kundenkommunikation: Der Effekt ist eine Vorziehung, keine dauerhafte Steuerersparnis, und die 200.000-EUR-Gewinngrenze schließt größere Reinigungsunternehmen aus.
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗Quelle 3 ↗
Miet-/Leasingraten als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (DE)
Beim Operating Leasing bzw. echter Miete bleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber/Vermieter; der Nutzer aktiviert nichts, sondern zieht die Raten in voller Höhe und im Zahlungs-/Aufwandszeitpunkt als Betriebsausgabe ab. Für Einnahmen-Überschuss-Rechner sind Leasingsonderzahlungen im Zahlungsjahr grundsätzlich in voller Höhe abziehbar. Wirtschaftlich ist das KEIN Förderprogramm, entlastet aber sofort und vollständig - im Gegensatz zum Kauf, wo die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer verteilt werden. Nicht kombinierbar mit IAB, Sonder-AfA oder degressiver AfA, weil der Nutzer kein Wirtschaftsgut bilanziert.
Für Roboter: Ja, das ist der praktisch relevanteste "Hebel" für die RaaS-Seite - allerdings mit einer Ehrlichkeitsauflage im Vertrieb: Der volle Sofortabzug ist kein Zusatzvorteil gegenüber dem Kauf, sondern eine andere Verteilung. Der Kaufweg mit IAB + 40 % Sonder-AfA + 30 % degressiver AfA zieht 2026/2027 in den ersten beiden Jahren typischerweise MEHR Aufwand vor als eine Mietrate. Der Mietvorteil liegt in Liquidität, Bilanzneutralität, Risikoverlagerung und Serviceumfang, nicht in der Steuerquote. Voraussetzung ist außerdem, dass die Vertragsgestaltung das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich beim Anbieter belässt (Leasingerlasse/Zurechnungsregeln) - bei Mietkaufmodellen kippt das.
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
Investitionsfreibetrag (IFB) nach § 11 EStG - Österreich, befristet erhöht
Zusätzliche Betriebsausgabe in Prozent der Anschaffungskosten, OHNE dass die AfA-Bemessungsgrundlage gekürzt wird (§ 11 Abs. 1 Z 3 EStG) - das ist also anders als der deutsche IAB ein echter, dauerhafter Steuervorteil, kein bloßer Stundungseffekt. Regelsätze seit 01.01.2023: 10 % (allgemein) bzw. 15 % (Ökologisierung). Für Anschaffungen im Zeitraum 01.11.2025 bis 31.12.2026 befristet erhöht auf 20 % bzw. 22 %. Bemessungsgrundlage gedeckelt auf 1.000.000 EUR pro Wirtschaftsjahr und Gesellschaft. Voraussetzung: neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, Einsatz in einer inländischen Betriebsstätte. Ausgeschlossen: geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Wirtschaftsgüter, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Behaltefrist vier Jahre, sonst gewinnerhöhende Nachversteuerung.
Für Roboter: Ja für gekaufte, neue Reinigungsroboter mit Nutzungsdauer ab vier Jahren - Maschinen und technische Anlagen sind ausdrücklich begünstigt. Wichtig für RaaS: Die entgeltliche Überlassung ist grundsätzlich zulässig, solange die Roboter nicht überwiegend außerhalb der EU/des EWR eingesetzt werden (§ 11 EStG: Wirtschaftsgüter, die aufgrund entgeltlicher Überlassung überwiegend außerhalb EU/EWR eingesetzt werden, gelten als nicht einem inländischen Betrieb zugerechnet). Für die Anschaffung eines Roboters in Österreich ist das derzeit der klar stärkste Hebel - deutlich wirksamer als KMU.DIGITAL, dessen Budget zum Prüfzeitpunkt leer ist. Das Zeitfenster mit 20 % endet am 31.12.2026.
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗Quelle 3 ↗
Degressive AfA nach § 7 Abs. 1a EStG - Österreich
Wahlrecht zur degressiven Abschreibung mit bis zu 30 % vom jeweiligen steuerlichen Restbuchwert; Wechsel zur linearen AfA ist zulässig. Anders als in Deutschland ist dies kein befristetes Konjunkturinstrument, sondern dauerhaft im Gesetz verankert. Kombinierbar mit dem IFB, weil der IFB die AfA-Bemessungsgrundlage nicht kürzt.
Für Roboter: Ja für gekaufte Reinigungsroboter als bewegliche Wirtschaftsgüter. Zusammen mit dem auf 20 % erhöhten IFB ergibt das in Österreich für 2026 eine sehr starke Kombination beim Kauf - deutlich attraktiver als die aktuell nicht verfügbare Zuschussschiene.
Quelle 1 ↗
Abschreibungssätze nach ESTV-Merkblatt A/1995 (direkte Bundessteuer) - Schweiz
Die Schweiz kompensiert das Fehlen von Zuschüssen über sehr großzügige, degressive Normalabschreibungssätze vom Buchwert. Wörtlich aus dem Merkblatt: "Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken ... 30 %", "Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) ... 40 %", "Automatische Steuerungssysteme ... 40 %", "Werkzeuge, Werkgeschirr, Maschinenwerkzeuge, Geräte ... 45 %". Bei Abschreibung vom Anschaffungswert (linear) halbieren sich die Sätze. Einzelne Kantone (z. B. Zug) lassen darüber hinaus Sofortabschreibungen für Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer zu.
Für Roboter: Ja - und das ist die ehrliche Antwort auf die Schweiz-Frage: Ein Zuschussprogramm für die Anschaffung oder Miete von Reinigungsrobotern war nicht auffindbar; der reale Hebel ist die Abschreibung. Ein Reinigungsroboter lässt sich je nach Argumentation und kantonaler Praxis als "Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken" (30 % degressiv) oder - bei starker Software-/Steuerungsprägung - als "Datenverarbeitungsanlage" bzw. "automatisches Steuerungssystem" (40 % degressiv) einordnen. Die Zuordnung sollte vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung bzw. dem Treuhänder abgestimmt werden; sie ist nicht durch eine Robotik-spezifische Verlautbarung abgesichert. Gilt für den Käufer/Eigentümer, also auch für einen RaaS-Anbieter mit Schweizer Betriebsstätte.
Quelle 1 ↗Quelle 2 ↗
Der Vollständigkeit halber — damit Sie diese Namen nicht mehr recherchieren müssen:
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitalisierung (DE-NW) — offen, Robotik nicht förderfähig
Für RoboHub eine Sackgasse: Gefördert wird die "Entwicklung und Einführung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren", und die Maßnahme muss von externen Dienstleistern durchgeführt oder begleitet werden - HARDWARE ALLEIN WIRD NICHT GEFÖRDERT. Zusätzlich wurde zum 01.01.2026 die Förderung der Digitalisierung interner Prozesse gestrichen, was genau den Anwendungsfall "Reinigungsprozess im eigenen Betrieb automatisieren" trifft. Das Teilprogramm MID-Invest, das 2021/2022 tatsächlich technologiebasierte Hardware förderte, existiert nicht mehr.
BAFA - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (DE-Bund) — offen, aber befristet: Anträge müssen bis 31.12.2026 gestellt sein; Stand Juni 2026 war keine Verlängerung und kein Nachfolgeprogramm angekündigt, Robotik nicht förderfähig
Gefördert werden ausschließlich Beraterhonorare, keine Investitionen. Relevanz für RoboHub trotzdem real, aber indirekt: Themen wie IT-/Digitalisierungsberatung, Prozessautomatisierung und KI sind ausdrücklich förderfähig - das lässt sich für eine geförderte Machbarkeits-/Einführungsberatung zur Robotik nutzen (Wirtschaftlichkeitsrechnung, Flächenanalyse, Einsatzkonzept), nicht für den Roboter selbst.
Sachsen-Anhalt INVESTIERT (DE-ST) — pausiert
Eines der wenigen Programme, das echte Sachinvestitionen bezuschusst und dabei den Dienstleistungssektor einschließt: förderfähig sind "neue, aktivierbare, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Ausrüstungen, technische Anlagen" (plus immaterielle wie Software/Lizenzen). Antragsberechtigt sind KMU aus verarbeitendem Gewerbe, Handwerk, Handel, DIENSTLEISTUNGEN, Beherbergung und Gastronomie. Ein gekaufter Reinigungsroboter fällt unter Maschinen/Ausrüstungen. Nicht-innovative Investitionen brauchen allerdings 5+ neue Arbeitsplätze oder einen Umwelt-/Klimanutzen - Robotik sollte daher als Prozessinnovation eingereicht werden. Kein wörtlicher Robotik-Passus vorhanden.
Digital Jetzt (DE-Bund) — ausgelaufen, Robotik nicht förderfähig
Nicht mehr existent. Wird in der Beratungs- und Vertriebspraxis noch häufig zitiert - das ist Förder-Folklore. Als Nachfolgestruktur nennt der Bund die kostenlosen Mittelstand-Digital Zentren (Beratung, keine Investitionszuschüsse) sowie KfW-Kredite und Länderprogramme.
go-digital (DE-Bund) — ausgelaufen, Robotik nicht förderfähig
Nicht mehr existent. Die Beratungskomponente ist faktisch in die BAFA-Beratungsförderung übergegangen.
DIGI-Zuschuss Hessen (DE-HE) — ausgelaufen, Robotik nicht förderfähig
Für Neuanträge irrelevant, weil beendet. Inhaltlich wäre es ohnehin schwierig gewesen: nicht förderfähig waren "reine Hardwarebeschaffung ohne Digitalisierungscharakter" sowie Standard-Hard- und -Software; Hardware musste Teil eines Digitalisierungskonzepts sein.
Digitalbonus.Niedersachsen (inkl. Variante -innovativ) (DE-NI) — ausgelaufen / unklar. Die Basisvariante ist seit 01.01.2022 nicht mehr beantragbar und wird bei der NBank unter "Ausgelaufene Förderungen" geführt. Für die Variante "innovativ"
Nicht belastbar bewertbar. Die Ministeriumsseite nennt als Fördergegenstand Vorhaben mit "erheblichem digitalen Fortschritt und Innovationsgehalt", u.a. KI-Anwendungen und Automatisierung von Produktionsprozessen - explizite Aussagen zu Hardware oder Robotik fehlen. Vor Nutzung in einer Kundenberatung zwingend direkt bei der NBank verifizieren.
Robots4CleanTech - Intelligente Robotik für die Umwelttechnik (DE-Bund) — offen, Robotik nicht förderfähig
Wichtige Abgrenzung gegen Förder-Folklore: Gefördert werden FuE-Arbeiten in nationalen VERBUNDPROJEKTEN (Entwicklung KI-basierter robotischer Systeme, prototypische Erprobung) - NICHT die Anschaffung von Robotern durch Anwender. Anwender-KMU können nicht als Fördernehmer für eine Beschaffung auftreten. Für RoboHub nur dann relevant, wenn RoboHub selbst als Entwicklungspartner in ein Konsortium mit Forschungseinrichtungen geht (z. B. KI-Autonomie für Reinigungsrobotik).
KMU.DIGITAL 4.0 (Beratungs- und Umsetzungsförderung) (AT) — pausiert/ausgeschöpft. Neue Einreichphase startete am 07.05.2026, aber die Programmseite meldet zum Prüfzeitpunkt 31.07.2026: "Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 ist vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung für Beratungs
Ehrlich: nicht abschließend belegbar - und praktisch derzeit ohnehin irrelevant, weil das Budget leer ist. Belegt ist nur der Ausschluss von Basis-IT: "Kosten für IT-Grundausstattung wie die Beschaffung von Notebooks, PCs, Tablets oder Smartphones, Drucker und Standardsoftware" sind nicht förderfähig. Ob ein Reinigungsroboter als förderfähige Spezialhardware im Rahmen eines Digitalisierungsprojekts gilt, ist in den öffentlich zugänglichen Richtlinientexten nicht geregelt. Zusatzhürde: Die Umsetzungsförderung setzt eine vorher ausbezahlte Beratungsförderung voraus.
aws Investitionsprämie (AT) — ausgelaufen, Robotik nicht förderfähig
Corona-Instrument, seit über fünf Jahren geschlossen. Wird in Blogs und Vertriebsunterlagen weiterhin als österreichische Investitionsförderung geführt - reine Förder-Folklore.
Innosuisse (Innovationsprojekte, Innovationsscheck) (CH) — offen, Robotik nicht förderfähig
Ehrliches Ergebnis: Die Schweiz kennt keine Beschaffungsförderung für Reinigungsroboter. Innosuisse finanziert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, bei denen ein KMU mit einer Hochschule/Forschungsinstitution zusammenarbeitet - gefördert werden im Kern die Kosten des Forschungspartners, nicht Anlagen des Unternehmens. Der Innovationsscheck (CHF 15'000) dient einer Machbarkeitsstudie mit Forschungspartner. Reine Anschaffung von Standardgeräten oder fertigen Tools ist typischerweise nicht förderfähig.
BG BAU Arbeitsschutzprämien (geprüfte Sackgasse für Robotik) (DE-Bund) — offen; zum 01.07.2026 auf vier beitragsabhängige Förderstufen umgestellt, zwei neue Prämien, Robotik nicht förderfähig
Bewusst geprüft, weil Gebäudereiniger bei der BG BAU versichert sind und dies ein oft übersehener Hebel wäre - Ergebnis negativ. Im geprüften Prämienangebot findet sich für die Gebäudereinigung nur ergonomische Kleintechnik (z. B. Teleskopstiele zur Bodenreinigung, ca. 50 % / max. 350 EUR, Rucksacksysteme). Es gibt KEINE Prämie für Reinigungsmaschinen, Scheuersaugmaschinen oder Reinigungsroboter. Die neuen Prämien 2026 betreffen Drohnen und Absturzsicherung, nicht Bodenrobotik.
Was heißt das für Ihre Rechnung?
Die Bedarfsanalyse zeigt die Vollkosten — Förderung und Steuereffekte kommen individuell obendrauf. Im Concierge-Gespräch gehen wir beides gemeinsam durch.
Bedarfsanalyse startenStand 31.07.2026; Programm-Status ändern sich laufend (Kontingente, Fristen). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.